
Julian Lappe
Gerade in Zeiten, die von großen Herausforderungen und Instabilität geprägt sind, benötigen Unternehmen Klarheit und einen definierten Handlungsrahmen. Sanierungsgutachten, Independent Business Reviews oder Kurzgutachten durch einen unabhängig und objektiv agierenden Wirtschaftsprüfer bieten genau dieses.
Auftraggeberinnen und Auftraggeber erhalten eine fundierte Analyse der finanziellen Situation ihres Unternehmens und identifizieren potenzielle Risiken sowie Handlungsoptionen. Durch die Expertise unserer erfahrenen Fachleute werden individuelle Sanierungsstrategien entwickelt, die auf die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sind. Dies ermöglicht nicht nur eine präzise Planung von Maßnahmen zur Stabilisierung und Restrukturierung, sondern auch eine transparente Kommunikation mit Stakeholdern wie Kreditgebern, Investoren und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Letztlich trägt unsere Arbeit in diesem Bereich so dazu bei, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und die Existenz des Unternehmens zu sichern.
Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen ist die Erstellung von Gutachten in einer Vielzahl von Situationen innerhalb und außerhalb der Krise erforderlich. So fordern Finanzierungspartner bei Abschluss oder Verlängerung von Finanzierungen Nachweise für die Sanierungsfähigkeit, der Wirtschaftsprüfer des Unternehmens einen Nachweis für das Bestehen der Voraussetzungen für die Bilanzierung unter der Going-Concern-Annahme und das Insolvenzgericht im Rahmen des „Schutzschirmverfahrens“ ein Gutachten über das Vorliegen der Voraussetzungen von § 270d InsO.
Abhängig vom Ausmaß und der Natur der Unternehmenskrise kommen unterschiedliche Arten von Gutachten zum Einsatz, um die finanzielle Stabilität und Zukunftsaussichten eines Unternehmens zu bewerten.
Ein Sanierungsgutachten ist besonders in Situationen erforderlich, in denen umfassende Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen notwendig sind. Dieses Gutachten folgt dem Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) und berücksichtigt die Rechtsprechung des BGH. Es wird häufig von Banken und Kreditgebern gefordert, um die Sanierungsfähigkeit eines Unternehmens zu bestätigen. Es beinhaltet eine detaillierte Analyse der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, einen Maßnahmenplan zur Sanierung und eine Liquiditäts- und Ertragsprognose. Das Ziel eines Sanierungsgutachtens ist die Erstellung eines umfassenden Konzepts zur Sicherstellung der nachhaltigen Wettbewerbs- und Renditefähigkeit eines Unternehmens und die Schaffung einer Entscheidungsgrundlage.
Bei der Erstellung eines solchen Gutachtens orientieren wir uns an den Anforderungen des Standards IDW S6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW). Dieser bezieht die höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH ein und präzisiert die betriebswirtschaftlichen Anforderungen an Sanierungskonzepte und Sanierungsgutachten. Die Kombination aus diesen Anforderungen und den Inhalten des entstehenden Gutachtens bezeichnen wir als "Analytische Tiefenbohrung” - eine Vollanalyse Ihres Unternehmens, deren Ergebnisse Ihnen die Chance bieten, Ihr Unternehmen nachhaltig besser aufzustellen.
Der Vorteil eines Sanierungsgutachtens liegt in seiner umfassenden und strukturierten Vorgehensweise, die eine hohe Akzeptanz bei allen Stakeholdern, einschließlich Finanzierern und Gläubigern, genießt. Finanzierern und gesetzlichen Vertretern bieten diese Gutachten zudem Schutz vor Anfechtungs- und Haftungsrisiken.
Als führendes Unternehmen in der Wirtschaftsprüfung gewährleisten wir Neutralität sowie umfangreiche Erfahrung in der Erstellung von Sanierungsgutachten und verfügen über die notwendige Anerkennung, um das Vertrauen aller Stakeholder in Analyseergebnisse, Handlungsempfehlungen und Bewertungen zur Sanierungsfähigkeit zu stärken.
Julian Lappe
Parwäz Rafiqpoor
Steffen Ziegenhagen