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Droht eine erneute Erbschaft- und Schenkungsteuerreform? Jetzt handeln!

Bedarf es einer Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer? Diese Frage wird aktuell mit Blick auf das Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht intensiv diskutiert. Hintergrund ist unter anderem eine noch für dieses Jahr angekündigte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über eine dort anhängige Verfassungsbeschwerde (Az.: 1 BvR 804/22). Dieses Verfahren betrifft ein weiteres Mal die Frage, ob die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen beim Übergang betrieblichen Vermögens mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts? Reformbereitschaft der Politik?

Zuletzt war es im Jahr 2016 zu einer umfassenden gesetzgeberischen Neuregelung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes gekommen, nachdem das Bundesverfassungsgericht die seinerzeit geltenden Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen für verfassungswidrig erklärt hatte. Nun stehen die derzeit geltenden Regelungen zur Betriebsvermögensbegünstigung gem. §§ 13a ff., 28a ErbStG erneut auf dem Prüfstand. Im Rahmen der anhängigen Verfassungsbeschwerde ist zu entscheiden, ob dadurch Erwerber von Privatvermögen im Verhältnis zu Erwerbern von Betriebsvermögen unangemessen benachteiligt werden. Denn die derzeit geltenden Regelungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes nehmen Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder in weiten Teilen von der Besteuerung aus. Darüber hinaus können weitere Steuerbegünstigungen in Betracht kommen: So sieht etwa die sog. Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG je nach Zusammensetzung des eigenen Privatvermögens des Erwerbers die Möglichkeit vor, einen Erlass auf die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer zu erwirken. Diese Situation wird insbesondere mit Blick auf Großvermögen kritisiert.

Prognosen über den Ausgang der Verfassungsbeschwerde erweisen sich als Blick in die Glaskugel. Auch in der „Großen Koalition“ mehren sich inzwischen die Äußerungen, dass unabhängig vom Ausgang der Verfassungsbeschwerde eine „Änderung“ der Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen „notwendig“ seien. Erfahrungsgemäß bedeutet dies eine Verschärfung oder sogar den vollständigen Wegfall der Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen. 

Unternehmer sollten jetzt handeln!

Sollte das Bundesverfassungsgericht erneut die Verfassungswidrigkeit einzelner Regelungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes feststellen und den Gesetzgeber verpflichten, die aktuellen Regelungen anzupassen, oder davon unabhängig, sich die Bereitschaft zur „Änderung“ des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechtes beim Gesetzgeber durchsetzen, dürfte sich die Übertragung von betrieblichem Vermögen zukünftig erheblich weniger privilegiert darstellen oder ganz entfallen.

Mit Blick auf zukünftige Vermögens- und Unternehmensnachfolgen kann Unternehmern vor diesem Hintergrund nur empfohlen werden, sich umgehend mit dieser Thematik zu beschäftigen und Nachfolgekonzepte rechtzeitig vor Inkrafttreten entsprechender Reformen umzusetzen. Noch ist Zeit, eine strukturierte sowie erbschaft- und schenkungsteuerlich optimierte Unternehmensnachfolge durchzuführen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich dieses Zeitfenster schnell schließt.

Gerne stehen wir Ihnen bei der Entwicklung eines Nachfolgekonzeptes, bei der Bewertung der Unternehmen und der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen der Betriebsvermögensverschonung gem. §§ 13a, 13b, 13c ErbStG sowie nach
§ 28a ErbStG unter Einsatz unseres Bewertungstools und der nachfolgenden Umsetzung zur Verfügung.

Nutzen Sie noch das Zeitfenster und sprechen Sie uns gerne an!

Dieser Artikel wurde verfasst von

Martina Brabender
Steuerberaterin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, Partnerin
Anna Lesiak
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erb- und Steuerrecht, Zert. Testamentsvollstreckerin (AGT), Senior Managerin, Tax & Legal