Die globale Mindestbesteuerung, auch bekannt als Pillar 2, ist ein bedeutendes internationales Steuerreformprojekt, das darauf abzielt, Unternehmen unabhängig von ihrem Sitzland einer Effektiv-Steuerbelastung von 15 % zu unterwerfen.
Pillar 2 betrifft international tätige Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 750 Mio. Euro.
In Deutschland gilt das Mindeststeuergesetz seit dem 1. Januar 2024, so dass deutsche Unternehmen jetzt Maßnahmen ergreifen müssen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Wie bereits in unserem Insight im März 2025 erläutert, bleibt Pillar 2 weiterhin ein zentrales Diskussionsthema sowohl auf der nationalen als auch der internationalen politischen Bühne. Zwischenzeitlich bereiteten die USA steuerliche „Gegenmaßnahmen“ gegen Staaten vor, die Pillar 2 umgesetzt haben, um potentielle steuerliche Belastungen für US-Konzerne zu verhindern. Die als „Revenge Tax“ bekannt gewordene Sec. 899 des „One Big Beautiful Bill Act“ konnte durch eine gemeinsame Konsultation und Erklärung der G7-Staaten beim Gipfel in Kanada grundsätzlich abgewendet werden. Die politische Debatte reißt jedoch nicht ab, da noch abschließend zu klären sein wird, wie mit US-Gesellschaften im Pillar 2-Kontext umzugehen ist und die auf dem G7-Gipfel erzielte Einigung gesetzgeberisch umgesetzt werden wird.
In Deutschland wurde nun der Referentenentwurf des Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz – MinStAnpG) veröffentlicht. Zum bereits lange erwarteten Gesetz gibt es nach zwei Diskussionsentwürfen aus dem vergangenen Jahr nun bereits den dritten Entwurf, der wiederum erhebliche Änderungen enthält.
Der mit Datum vom 6. August 2025 veröffentliche Entwurf zum MinStAnpG (MinStAnpG-E) enthält neben einzelnen Maßnahmen im Außensteuergesetz (AStG) und Einkommensteuergesetz (EStG) umfassende Änderungen des Mindeststeuergesetzes (MinStG). Mit Blick auf international tätige Familienunternehmen und Konzerne sind folgende nun vorgesehene Änderungen besonders relevant:
Das lang ersehnte MinStAnpG sieht begrüßenswerte Änderungen des MinStG vor, die zu einer weniger komplexen Anwendung beitragen. Insbesondere die Berücksichtigung der Berichtspakete sowohl für Zwecke der Transitional Safe Harbour Berechnungen als auch Full GloBE Berechnungen stellt eine Vereinfachung dar. Leider werden nicht - wie in den Stellungnahmen zu den Diskussionsentwürfen gewünscht – durchweg Vereinfachungen geschaffen. Vielmehr wird beispielsweise durch die neuen Missbrauchsvermeidungsvorschriften die Komplexität bei der Anwendung des MinStG weiter erhöht.
Erwartungsgemäß beinhaltet das MinStAnpG keine Aussagen zu permanenten Safe Harbour Regelungen. Diese sind mit Blick auf die aktuell geltenden Transitional Safe Harbour Regelungen, welche bis 2027 befristet sind, dringend notwendig. Es wäre wünschenswert, wenn der Gesetzgeber zeitnah die auf OECD-Ebene bereits diskutierten permanenten Safe Harbour Regelungen reagiert und diese umsetzt.
Abschließend ist festzuhalten, dass die globale Mindestbesteuerung weiterhin oben auf der politischen Agenda steht und mit einer Abkehr davon nicht zu rechnen ist. Unternehmen sollten sich daher mit dem Thema auseinandersetzen, um insbesondere für den Jahresabschlussprozess sowie die anstehenden erstmaligen Steuererklärungsverpflichtungen zum 30. Juni 2026 gut aufgestellt zu sein. Unsere Experten stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung!