Reform des „Unterschwellen-Vergaberechts“ auf Bundes- und Landesebene – mehr „Beinfreiheit“ für öffe
Reform des „Unterschwellen-Vergaberechts“ auf Bundes- und Landesebene – mehr „Beinfreiheit“ für öffe
Aktuelles
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Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene ist aktuell ein Trend zur deutlichen Anpassung der maßgeblichen Wertgrenzen im Unterschwellenbereich festzustellen. Ziel ist gemeinhin, erleichterte und weniger formale Vergabeverfahren zu ermöglichen.