Tax & Legal UPDATE KW 42-2025
Neueinstellungen im Internet
Einlösung eines Gold-Warrants als sonstige Kapitalforderung
BDO Website, Insight
Laut dem BFH-Urteil vom 03.06.2025 (Az. VIII R 5/24) liegt auch dann eine sonstige Kapitalforderung vor, wenn der Forderungsinhaber das Recht hat, wahlweise ihre Erfüllung in anderer Weise als in Geld verlangen zu können.
VAT Update | Oktober 2025
BDO Website, Web Seminar am 24.10.2025
Spotlight Business Tax
BDO Website, Präsenzveranstaltung in Düsseldorf am 04.11.2025
Gesetzgebung
Steueränderungsgesetz 2025
Bundesrat, Mitteilung vom 17.10.2025
Mit einer umfangreichen Stellungnahme hat sich der Bundesrat zum geplanten Steueränderungsgesetz 2025 positioniert. Das Gesetzespaket der Bundesregierung umfasst zahlreiche Einzelmaßnahmen, mit denen Bürgerinnen und Bürger steuerlich entlastet werden sollen – u.a. durch eine Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie.
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
BMF, Referentenentwurf vom 10.10.2025 und Pressemitteilung vom 15.10.2025
Die auf reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2025 erstmalig zugelassen bzw. komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden, bezogene Steuerbefreiung in der Kraftfahrzeugsteuer soll um fünf Jahre, also bis zum 31.12.2035, verlängert werden. Durch die Gesetzesänderung soll auch das Halten solcher Fahrzeuge begünstigt werden, die bis zum 31.12.2030 erstmalig zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden.
Aktivrentengesetz
BMF, Regierungsentwurf und Pressemitteilung vom 15.10.2025
Die Aktivrente sieht bei einer Erwerbstätigkeit von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Selbstständige und Beamtinnen und Beamte) ab Überschreiten des gesetzlichen Rentenalters eine Steuerbefreiung des Gehalts von bis zu EUR 2.000 im Monat vor. Sie soll zum 01.01.2026 in Kraft treten. Ein Wegfall der Sozialversicherungspflicht ist nicht vorgesehen.
Anhörung zur Besteuerung von Kryptowerten
Bundestag, Pressemitteilung vom 14.10.2025
Unter Beteiligung der Vertreter des Instituts für Digitalisierung im Steuerrecht, der Deutschen Steuergewerkschaft und weiterer Experten fand im Finanzausschuss des Bundestags eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der DAC 8 mit Schwerpunkt auf der Besteuerung von Kryptowerten statt.
Rechtsprechung - gewerblicher Bereich
Zwangsverwaltung und betriebliche Veranlassung von Grundschulden bei einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung
BFH, Urteil vom 25.06.2025, IV R 1/23 (NV)
BDO Website, Insight
1. Steuerpflichtige Einkünfte aus der Vermietung der Zwangsverwaltung unterliegender, zum Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft gehörender Grundstücke sind der Mitunternehmerschaft als Grundpfandschuldnerin zuzurechnen.
2. Der Zwangsverwalter von Grundstücken im Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft ist nicht Entrichtungsschuldner für die Einkommensteuer der Mitunternehmer auf die in ihrem Gewinnanteil enthaltenen Mieterträge (Bestätigung der Verwaltungsauffassung, vgl. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 03.05.2017, BStBl. I 2017, 718, Rz. 22; vom 17.07.2025, BStBl. I 2025, 1491, Rz. 22).
3. Im Fall einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung sind die bei der Besitzgesellschaft bestehenden Grundschulden, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten der Betriebsgesellschaft zur Verbesserung deren Vermögens- und Ertragslage dienen, durch den Betrieb der Besitzgesellschaft veranlasst.
Keine Gewerbesteuerfreiheit für selbständig, an einer Einrichtung unterrichtende Lehrer
BFH, Urteil vom 15.05.2025, V R 33/23; Pressemitteilung vom 16.10.2025
Eine GmbH, die über ihren alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer als Dozent an einem Fortbildungsinstitut Unterricht erteilt, ist keine berufsbildende Einrichtung im Sinne von § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes.
Keine Gewerbesteuerfreiheit für Gewinne aus der Veräußerung von Lehrinstituten
BFH, Urteil vom 22.05.2025, V R 32/23
Die Veräußerung von Lehrinstituten ist keine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistung im Sinne von § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes.
Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer an allgemein- und berufsbildenden Einrichtungen
BFH, Urteil vom 15.05.2025, V R 23/24
Ein selbständiger Lehrer erbringt eine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistung an einer berufsbildenden Einrichtung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG (Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL) steuerfrei, wenn dieser Leistung ein zum Einrichtungsträger bestehendes Rechtsverhältnis zugrunde liegt und er dabei die Schüler der Einrichtung persönlich unterrichtet.
Rechtsprechung - privater Bereich
Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung
BFH, Urteil vom 12.08.2025, IX R 23/24; Pressemitteilung vom 16.10.2025
1. Bei einer ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ist grundsätzlich und typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen ‑ abgesehen von Vermietungshindernissen ‑ nicht erheblich (das heißt um mindestens 25 %) unterschreitet.
2. Um den Einfluss temporärer Faktoren möglichst gering zu halten und ein einheitliches Bild zu erlangen, ist auf die durchschnittliche Auslastung der Ferienwohnung über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren abzustellen.
Abzug ersparter Mietaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
BFH, Urteil vom 17.06.2025, VI R 15/23
Ersparte Mietaufwendungen, die beim Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, können insoweit als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, als sie behinderungsbedingten Mehraufwand darstellen.
Rechtsprechung - Verfahrensrecht
Keine neue Zinsfestsetzung nach Übergang von der Zusammen- zur Einzelveranlagung
BFH, Urteil vom 30.07.2025, X R 11/23
1. Der Antrag auf Änderung der Veranlagungsform von Ehegatten ist ein rückwirkendes Ereignis, so dass für Zwecke der Zinsfestsetzung die in § 233a Abs. 2a, 7 der Abgabenordnung (AO) getroffenen Regelungen anzuwenden sind.
2. Eine Festsetzung von Nachzahlungszinsen, die ursprünglich aufgrund eines Einkommensteuer-Zusammenveranlagungsbescheids ergangen war, bleibt auch dann unverändert gegenüber beiden Eheleuten bestehen, wenn der Zusammenveranlagungsbescheid aufgehoben und durch Einzelveranlagungsbescheide ersetzt wird, und zwar auch für den Fall, dass sämtliche Einkünfte allein auf einen der Ehegatten entfallen.
3. Die rechtlichen Interessen des anderen Ehegatten sind durch die Möglichkeit einer Aufteilung der Gesamtschuld (§§ 268 ff. AO) hinreichend geschützt, da von der Aufteilung grundsätzlich auch die Zinsen erfasst werden (§ 270 i.V.m. § 276 Abs. 4 AO).
Sicherheitsleistung in Steuerhöhe nicht konstitutiv für die Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens
BFH, Urteil vom 24.06.2025, VII R 33/22; Pressemitteilung vom 16.10.2025
Es steht der Beförderung von Schaumwein unter Steueraussetzung in einen anderen Mitgliedstaat nicht entgegen, wenn die zuvor vom Hauptzollamt festgesetzte und vom Versender dementsprechend geleistete Sicherheitsleistung nicht die volle Höhe der möglicherweise entstehenden Schaumweinsteuer abdeckt. Die Leistung einer Sicherheit genau in Höhe der potentiell entstehenden Schaumweinsteuer ist für die wirksame Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens nicht konstitutiv.
Finanzverwaltung
Anpassung des Anwendungsschreibens zur E-Rechnung
BMF, Schreiben vom 15.10.2025
Das BMF-Schreiben vom 15.10.2024 zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 01.01.2025 wird umfassend geändert bzw. ergänzt. Die Grundsätze dieses Schreibens sind auf alle Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2024 ausgeführt werden.
Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung
BMF, Schreiben vom 15.10.2025
Durch das Jahressteuergesetz 2024 vom 02.12.2024 wurde § 33a Abs. 1 EStG ab dem Veranlagungszeitraum 2025 um einen Satz 12 erweitert, wonach der Abzug von Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 Satz 1 EStG in Form von Geldzuwendungen nur noch dann möglich ist, wenn die Zahlung des Unterhalts durch Überweisung auf ein Konto des Unterhaltsempfängers erfolgt. Das dahingehend überarbeitete Schreiben ersetzt ab dem Veranlagungszeitraum 2025 das BMF-Schreiben vom 06.04.2022 (BStBl. I 2022 Seite 617).
Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 EStG
BMF, Schreiben vom 15.10.2025
Im Nachgang zu den Änderungen durch das JStG 2024 ersetzt das überarbeitete Schreiben ab dem Veranlagungszeitraum 2025 das Schreiben vom 06.04.2022 (BStBl. I 2022 Seite 623).
Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art
BMF, Schreiben vom 10.10.2025
Nach § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 KStG können Betriebe gewerblicher Art (BgA) zusammengefasst werden, wenn zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht.
Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist neben einem Blockheizkraftwerk auch eine Wärmepumpe, eine hybride Photovoltaikanlag oder ein Fernwärmenetz grundsätzlich dazu geeignet, im Einzelfall die Zusammenfassung eines Bad-BgA mit einem Versorgungs-BgA (Netzbetriebs- und/oder Energieversorgungs-BgA) zu begründen.
Weiterführung der Konsultationsvereinbarung zu Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz
BMF, Schreiben vom 16.10.2025
Die Konsultationsvereinbarung vom 06.04.2023 zu Art. 15 Abs. 4 des Abkommens vom 11.08.1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA) wird weitergeführt.
FAQ zum Kassengesetz aktualisiert
BMF, FAQ vom 15.10.2025
Die aus dem Kassengesetz resultierende Belegausgabepflicht stärkt Transparenz und hilft gegen Steuerbetrug. Nun hat das BMF seinen Fragen-Antworten-Katalog dazu aktualisiert.
Sonstiges
Terminvorschau: Mündliche Verhandlung in drei Verfahren zur Grundsteuer “Bundesmodell” am Mittwoch, 12.11.2025
BFH, Pressemitteilung vom 16.10.2025
In den Rechtssachen Az. II R 25/24, II R 31/24 und II R 3/25 wird mündlich verhandelt. Abschließende Entscheidungen werden am 12.11.2025 noch nicht verkündet. Der BFH wird am Donnerstag, den 13.11.2025, 10 Uhr im Rahmen einer Pressemitteilung informieren, wann die Entscheidungen verkündet werden.
Mitgliedstaaten aktualisieren EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke
Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung vom 10.10.2025
Zusätzlich zur Liste nicht kooperativer Steuergebiete hat der Rat das übliche Dokument zum Sachstand (Anhang II) gebilligt, in dem die laufende Zusammenarbeit der EU mit ihren internationalen Partnern und die Zusagen dieser Länder wiedergegeben sind, ihre Rechtsvorschriften zu reformieren, um die vereinbarten Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich einzuhalten.
Finanzämter in Rheinland-Pfalz versenden Schreiben künftig auch digital
LfSt Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 13.10.2025
Die Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz macht einen weiteren Schritt in Richtung digitale Kommunikation: Ab Herbst 2025 können Bürgerinnen und Bürger sowie Steuerberatungen Schreiben der Finanzämter nicht mehr nur per Post, sondern auch elektronisch über das Online-Portal „Mein ELSTER“ erhalten.
New Publications on the Internet
Receivership and operational initiation of land charges in the event of a co-entrepreneurial division of operations
BDO Website, Insight
If, in the case of a co-entrepreneurial division of operations, the land charges existing at the holding company serve as security for liabilities of the operating company, they are incurred by the operations of the holding company.
Redemption of a gold warrant as other capital claim
BDO Website, Insight
According to the Federal Fiscal Court decision of June 3, 2025 (case no. VIII R 5/24), other capital claims is also given if the holder of the claim has the right to demand fulfillment in a manner other than in money.

