Förderung der E-Mobilität: Zuschüsse und steuerliche Aspekte

E-Mobilität erscheint derzeit als Grundbaustein für die Energiewende, um die Umweltbelastung nachhaltig zu reduzieren. Das Spektrum reicht von E-Bikes, Elektro-Motorrädern über E-Autos sowie E-Bussen bis hin zu E-Trucks. Mit regenerativen Lösungen für Elektroenergie soll die E-Mobilität emissionsarm werden; die verkehrsbedingten Emissionen und Luftschadstoffe sowie Lärm könnten sinken und letztlich die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert werden.

Der Gesetzgeber fördert deshalb mit Zuschüssen und steuerlichen Vergünstigungen einen Umstieg auf die E-Mobilität. Die wichtigsten Maßnahmen mit ihren Folgewirkungen stellen wir Ihnen im PDF vor.

Bei Fragen sprechen Sie uns gerne jederzeit an.

Inhalte

I. Zuschüsse

1. Umweltbonus und Innovationsprämie
2. Handels- und ertragsteuerrechtliche Behandlung von Zuschüssen

II. Steuerliche Förderungen

1.​ Einkommensteuer

a) Betriebliche Elektronutzfahrzeuge bzw. -lastenfahrräder: Sonderabschreibung nach § 7c EStG
b) Privatnutzung betrieblicher Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge
c) Steuerbefreiung für das elektrische Aufladen (§ 3 Nr. 46 EStG)
d) Steuerbefreiung für ein elektrisches Fahrrad (§ 3 Nr. 37 EStG) 
e) Auslagenersatz für Stromkosten (§ 3 Nr. 50 EStG) 
f) Zusätzlichkeitskriterium

2. Gewerbesteuer
3. Umsatzsteuer
4. Kraftfahrzeugsteuer