VAT Update | September 2025

Web Seminar
September 26, 202511:00 - 12:00 Uhr

Die Sommerpause ist vorbei und wir starten wieder mit unseren VAT Updates. Gerne laden wir Sie zu unserer Veranstaltung im September 2025 ein und freuen uns auf Ihre Teilnahme. 

Auch im September haben wir wieder neue und spannende sowie zum Teil altbekannte Themen aus der Umsatzsteuer mitgebracht:
 
  • P-GmbH die Zweite. Der EuGH hat bereits entschieden, dass Gefährdung des Steueraufkommens nur vorliegt, wenn die zu Unrecht in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Somit liegt diese folglich nicht vor, wenn Rechnungen an Privatpersonen (Endverbraucher) ausgestellt werden und daher ist eine Rechnungskorrektur entbehrlich. In seinem Folgeurteil hat der EuGH zwar die Grundsätze eingeschränkt, denn eine Gefährdung des Steueraufkommens ist grundsätzlich auch bei Unternehmern denkbar, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Allerdings erteilt er der Auffassung, dass in Mischfällen eine Schätzung des Anteils der Endverbraucher nicht zulässig ist, eine Absage.
  • Kann eine ursprünglich als innergemeinschaftliche Lieferung behandelte Transaktion als steuerfreie Ausfuhrlieferung gelten, wenn der Käufer der Waren ohne Wissen des Lieferers die Ware in ein Drittland ausgeführt hat? Hierzu hat der EuGH jüngst entschieden und stellt klar, dass die Steuerbefreiung für eine Ausfuhrlieferung zur Anwendung kommt, wenn die materiell-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Auch unser drittes Urteil dreht sich um die Steuerbefreiung einer Ausfuhrlieferung. Der Unternehmer erstattet seinen Kunden die Steuer, wenn Sie ihm den Nachweis zur Verfügung stellen, dass die Waren ins Drittland gelangt sind. Für diesen Service der „Steuererstattung“ stelle der Unternehmer 15% der Steuererstattung in Rechnung und behandelte diesen Service als Nebenleistung zur Ausfuhrlieferung. Der EuGH beurteilt diesen Service als eigenständige Leistung.
  • Blick über die Grenze – Polen und Tschechische Republik 
    Gerne geben wir Ihnen ein kurzes Update zur Einführung der eRechnung in Polen. In der Tschechischen Republik gibt es eine neue Regelung zur Berichtigung des Vorsteuerabzuges in Fällen der Uneinbringlichkeit bzw. wenn die Forderung überfällig ist. Gerne stellen wir Ihnen diese Neuerung vor, die seit Juli 2025 zur Anwendung kommt. 
    
Wie gewohnt werden wir Ihnen unsere Themen anhand von umfangreichen Fallbeispielen zu den oben genannten Neuerungen erläutern sowie Risiken und Chancen aufzeigen. Für Sie wichtige Vorgänge aus Verwaltung und Rechtsprechung, die bis zu unserem Veranstaltungstermin bekannt werden, finden in der Regel ebenfalls Eingang in unsere Veranstaltung.  

Für alle Rückfragen rund um unsere Web Seminare wenden Sie sich bitte an events@bdo.de
 
Dieses Web Seminar ist für Sie kostenfrei! 
  Anmeldung