DRSC veröffentlicht Abschlussbericht zur IFRS-Evaluation
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hatte unter Jahresabschlusserstellern eine stichprobenweise Befragung zur Anwendung der IFRS in Deutschland vorgenommen (Phase 2) und hierzu bereits im Dezember 2024 einen vorläufigen Kurzbericht veröffentlicht (wir berichteten in unserer Bulletin-Ausgabe zum 4. Quartal 2024). In der vom DRSC durchgeführten Studie sollten die Akzeptanz und der Anwendungsbereich der IFRS als Regelwerk der Finanzberichterstattung in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche befreiende Anwendung der IFRS im Einzelabschluss, evaluiert werden. Aus den über 800 auswertbaren Rückmeldungen von Unternehmen wurde deutlich, dass sich die Ansichten zwischen Unternehmen, die bereits IFRS anwenden und denen, die nach HGB bilanzieren, unterscheiden. So würden die IFRS-Anwender der Stichprobe ein Wahlrecht zur befreienden Anwendung der IFRS im Jahresabschluss mehrheitlich nutzen wollen. Demgegenüber stehen die nach HGB bilanzierenden Unternehmen einem solchen Wahlrecht deutlich kritischer gegenüber und haben infolge einer möglichen Druckausübung seitens der Stakeholder die Sorge vor einem faktischen Zwang zur Ausübung dieses Wahlrechts. Den vollständigen Abschlussbericht finden Sie
hier.