Lieferkettenmanagement

Weil nachhaltige Lieferketten Geschäftsrisiken mindern.


Nachhaltige Lieferketten sind ein zentraler Erfolgsfaktor für Unternehmen. Sie tragen dazu bei, ökologische und soziale Risiken zu reduzieren, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen und wirtschaftliche Stabilität zu fördern. Durch verantwortungsvolle Beschaffung stärken Unternehmen das Vertrauen von Kundinnen und Kunden, Investorinnen und Investoren und Partnerinnen und Partnern, senken Kosten durch effizienteren Ressourceneinsatz und verbessern ihre Wettbewerbsfähigkeit. Unternehmen, die Menschenrechte und Umweltaspekte entlang der Lieferkette gezielt steuern, positionieren sich zukunftsfähig und resilient gegenüber steigenden Marktanforderungen und sich ändernden Rahmenbedingungen.

Herausforderungen im Management nachhaltiger Lieferketten

Icon Transparenz
Fehlende Transparenz
Unternehmen sind die zahlreichen Akteure in ihrer Lieferkette oft nicht bekannt. Darüber hinaus fehlt es auch an Informationen über die Nachhaltigkeitspraktiken der direkten und insbesondere der indirekten Lieferanten. Die fehlende Transparenz erschwert die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards.
Icon Komplexitaet
Hohe Komplexität
Lieferketten sind häufig global ausgerichtet, umfassen eine Vielzahl an Akteuren und sind zudem dynamisch. Diese hohe Komplexität in den Lieferketten erschwert die Nachverfolgung und die Überprüfung der Lieferanten hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitspraktiken erheblich.
Icon Stakeholder
Wachsende Stakeholder Erwartungen
Finanzakteure betrachten nachhaltige Lieferketten als entscheidend für Investitionsentscheidungen. Gleichzeitig verlangen Kundinnen und Kunden verstärkt unternehmerische Verantwortung und Konsumentinnen und Konsumenten fordern Transparenz und bevorzugen Marken, die ethisch und umweltbewusst handeln.
Icon Regulatorische Anforderungen
Steigende regulatorische Anforderungen
Verantwortungsvolles Wirtschaften rückt zunehmend in den Mittelpunkt gesetzlicher Vorgaben. Auf nationaler sowie internationaler Ebene stellt die Gesetzgebung Unternehmen klare Richtlinien, um die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in globalen Lieferketten zu fördern.

Regulatorische Anforderungen

In den letzten Jahren hat sich die regulatorische Landschaft im Bereich der Lieferkette erheblich verändert. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene wurden zahlreiche Gesetze verabschiedet,
die Unternehmen dazu verpflichten, die Bedingungen und Standards innerhalb ihrer Lieferketten zu berücksichtigen.
Diese Entwicklungen führen dazu, dass Unternehmen mit einer zunehmend komplexen und herausfordernden Gesetzeslage konfrontiert sind.

Nachfolgenden finden Sie eine umfassende Übersicht der wichtigsten nationalen und internationalen Rahmenwerke, die für Unternehmen in Deutschland von Bedeutung sind.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Strategien und Prozesse optimal auf die aktuellen regulatorischen Anforderungen auszurichten.

Aktueller Hinweis: Gemäß Koalitionsvertrag der neuen Regierung aus CDU/CSU und SPD soll das LkSG gemäß der europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) angepasst werden. Bis dahin soll es keine externe Berichterstattungspflicht geben und eine Nichteinhaltung soll nicht sanktioniert werden, außer bei schweren Menschenrechtsverstößen. Für weitere Informationen finden Sie hier unseren Insight Artikel.

 

Im Juni 2021 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist. Das Gesetz verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen oder solche mit Geschäftstätigkeit im Inland dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihrem eigenen Geschäftsbereich und in ihren Lieferketten umzusetzen. Zusätzlich sind Unternehmen verpflichtet, Informationen über die Erfüllung dieser Sorgfaltspflichten zu veröffentlichen.

Ziel des LkSG ist es, die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt in globalen Lieferketten zu fördern. Damit wird ein wichtiger Rahmen geschaffen, dass Unternehmen Verantwortung für die sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten übernehmen.

 

Kernanforderungen des LkSG

Die Sorgfaltspflichten umfassen: 

  • die Einführung eines unternehmensweiten Risikomanagementsystems, das menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken entlang der Lieferkette erfasst und bewertet,
  • die Benennung einer verantwortlichen Stelle im Unternehmen, die für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten zuständig ist,
  • die regelmäßige Durchführung von Risikoanalysen, um potenzielle oder tatsächliche Risiken frühzeitig zu erkennen,
  • die Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung, in der sich das Unternehmen zu seiner menschenrechtlichen Verantwortung bekennt,
  • die Implementierung von Präventionsmaßnahmen sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch gegenüber unmittelbaren Zulieferern,
  • die Einleitung geeigneter Abhilfemaßnahmen, sofern Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten festgestellt werden,
  • die Einrichtung eines Beschwerdemechanismus, der es internen und externen Stakeholdern ermöglicht, menschenrechtliche oder ökologische Missstände zu melden,
  • die Anwendung angemessener Sorgfaltspflichten auch bei mittelbaren Zulieferern, sobald konkrete Hinweise auf Risiken vorliegen,
  • sowie die Dokumentation aller Maßnahmen und die jährliche Berichterstattung über die Umsetzung der gesetzlichen Pflichten.

Die Nichteinhaltung des LkSG kann zu verschiedenen Sanktionen führen, darunter Geldbußen von bis zu 2% des durchschnittlichen Jahresumsatzes und der Ausschluss von der Teilnahme an öffentlichen Aufträgen.

 

Internationaler Kontext: Das Deutsche LkSG ist nur eins von verschiedenen nationalen Regularien im Hinblick auf menschenrechtliche Sorgfalt. Daneben gibt es beispielsweise den Modern Slavery Act in Großbritannien und Australien, das Child Labour Due Diligence Law in den Niederlanden, den Transparency Act in Norwegen oder den Dodd-Franck Act in den USA. Mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive zielt die EU darauf ab, einheitliche Standards für Unternehmen innerhalb der EU festzulegen.


Aktueller Hinweis: Im Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission das erste Omnibus-Paket, das auch Änderungen der CSDDD beinhaltet. Die inhaltlichen Änderungen stehen derzeit noch zur Diskussion im Europäischen Parlament und Rat. Für einen Überblick der zur Diskussion stehenden inhaltlichen Änderungen, finden Sie hier unseren BDO Insight Omnibus-Paket der EU: Die wichtigsten Erkenntnisse - BDO. Weitere Informationen werden im vierten Quartal 2025 erwartet.

 

Am 24. Mai 2024 verabschiedete der europäische Rat die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die europäische Richtlinie bis Juli 2027 in nationales Recht umsetzen. Die CSDDD verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Wertschöpfungskette zu integrieren. Die CSDDD wird gemäß folgendem Zeitplan umzusetzen sein:

Nachhaltige Lieferketten Timeline Grafik

(Klicken zum Vergrößern)

Das Ziel der CSDDD ist es, einheitliche Regelungen für Unternehmen innerhalb der Europäischen Union zu schaffen, um menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in der Wertschöpfungskette zu gewährleisten. Damit wird ein bedeutender Schritt in Richtung einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung unternommen.

 

Kernanforderungen der CSDDD

Die Sorgfaltspflichten umfassen:

  • die Verankerung der Sorgfaltspflicht in der Unternehmenspolitik und im Risikomanagement, um nachhaltiges Handeln strukturell zu etablieren, 
  • die Identifikation und Bewertung tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette sowie – falls erforderlich – deren Priorisierung auf Basis der Schwere und Wahrscheinlichkeit,
  • die Vermeidung, Minderung oder Beendigung negativer Auswirkungen durch präventive und reaktive Maßnahmen,
  • die Gewährleistung von Abhilfe, wenn bereits Schäden an Menschenrechten oder Umwelt eingetreten sind,
  • die Einbindung relevanter Interessenträger, etwa durch Konsultationen mit betroffenen Gruppen, um Risiken besser zu erfassen und Maßnahmen zielgerichtet zu gestalten, 
  • die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines Beschwerdemechanismus, der es Betroffenen ermöglicht, Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten zu melden,
  • die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit aller umgesetzten Strategien und Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten,
  • sowie die transparente Kommunikation über die eigenen Sorgfaltspflichten und deren Umsetzung gegenüber der Öffentlichkeit.

Bei Nichteinhaltung der CSDDD sind Sanktionen vorgesehen, die Geldbußen, den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und eine zivilrechtliche Haftung umfassen. Zudem soll betroffenen Personen die Möglichkeit eingeräumt werden, rechtliche Schritte gegen Unternehmen einzuleiten, die ihren Sorgfaltspflichten nicht nachkommen.

 

Die europäische Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EU Deforestation Regulation, EUDR) trat am 29. Juni 2023 in Kraft und soll ab dem 30. Dezember 2025 angewendet werden. Die Verordnung zielt darauf ab, die Einfuhr von Produkten in die EU zu regulieren, die direkt oder indirekt mit der Abholzung von Wäldern in Verbindung stehen. Damit soll die Abholzung und Walddegradierung weltweit bekämpft werden und gleichzeitig der Schutz der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme gefördert werden. Zugleich wird ein entscheidender Schritt unternommen, um die globalen Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels zu unterstützen.

Mittelgroße und große Unternehmen, die mit den Rohstoffen Soja, Kaffee, Kakao, Palmöl, Holz, Kautschuk, Rind oder bestimmten Erzeugnissen daraus handeln, werden verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit für diese Rohstoffe und Erzeugnisse nachzuweisen. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, im Rahmen der Abgabe einer Sorgfaltserklärung zu bestätigen, dass die Rohstoffe und Erzeugnisse nicht mit Entwaldung oder Walddegradierung in Zusammenhang stehen. Für kleine und Kleinstunternehmen gelten die Vorschriften unter bestimmen Bedingungen und mit erleichterten Sorgfaltspflichten ab dem 30. Juni 2026. In der EUDR gelten für Händler, die lediglich auf dem EU-Markt bereits in Verkehr gebrachte Produkte weiterveräußern, vereinfachte Sorgfaltspflichten. 

 

Kernanforderung der EUDR

Die Sorgfaltspflichten umfassen:

  • die Sammlung und Aufbewahrung von Informationen, Daten und Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die relevanten Rohstoffe und Erzeugnisse entwaldungsfrei sind, sie gemäß einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes erzeugt wurden und eine Sorgfaltserklärung vorliegt,
  • die Durchführung von Risikobewertungen, um festzustellen, ob die Gefahr besteht, dass die relevanten Erzeugnisse, die in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden sollen, nichtkonform sind,
  • sowie bei Bedarf Implementierung von Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ihre Lieferketten frei von Entwaldung sind.

Die Nichteinhaltung der EUDR kann zu erheblichen Sanktionen führen, einschließlich Geldbußen und Ausschlusses vom europäischen Markt.

 

Internationaler Kontext: Einen ähnlichen Ansatz verfolgt der US-amerikanische Lacey Act. Es handelt sich hierbei um ein Umweltgesetz, das ursprünglich 1900 verabschiedet und 2008 erweitert wurde, um den Handel mit illegal geschlagenem Holz und Pflanzenprodukten zu regulieren. Es verpflichtet Importeure, bei der Einfuhr von Holz und Holzprodukten eine Ursprungserklärung (Declaration of Origin) abzugeben, die genauen Angaben zu Art, Herkunftsland und Menge enthält. Bei Verstößen können Strafzahlungen, Produktbeschlagnahmung und Importverboten erfolgen.

Am 19. November 2024 verabschiedete der Europäische Rat die Verordnung zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten (Forced Labour Regulation - FLR). Die FLR verbietet Produkte, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden und ergänzt damit die europäische Lieferkettenrichtlinie, die CSDDD. Die Verordnung soll ab dem 14. Dezember 2027 Anwendung finden und gilt als Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Ziel ist es, die Einfuhr, Vermarktung und Ausfuhr von Produkten, die mit Zwangsarbeit in Verbindung stehen, innerhalb der EU zu unterbinden.

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Lieferketten frei von Zwangsarbeit sind. Bei Verdacht können nationale Behörden Untersuchungen einleiten. Wird festgestellt, dass ein Produkt mit Zwangsarbeit in Verbindung steht, kann es vom Markt genommen oder bereits an der Grenze zurückgewiesen werden.

 

Kernanforderung der FLR:

Die FLR führt keine weitergehenden Sorgfaltspflichten für Unternehmen ein, als sie bereits im Unionsrecht oder im nationalen Recht bestehen. Im Mittelpunkt steht vielmehr die behördliche Zusammenarbeit, insbesondere mit den Zollbehörden, zur Überwachung und Durchsetzung des Verbots, inklusive:

  • Nationale Behörden erhalten erweiterte Ermittlungs- und Eingriffsrechte bei Verdachtsfällen,
  • Unternehmen müssen aktiv mit Behörden zusammenarbeiten und auf Anfrage Dokumentationen vorlegen,
  • Bei begründetem Verdacht wird eine Beweislastumkehr eingeführt – Unternehmen müssen dann belegen, dass kein Zwangsarbeitsrisiko vorliegt,
  • Ein EU-Informationssystem (EU-Netzwerk für in Zwangsarbeit hergestellte Produkte) soll Transparenz schaffen und als Referenz für Unternehmen und Behörden dienen.

Mit dieser Regelung unternimmt die EU einen weiteren wichtigen Schritt zur Stärkung der Menschenrechte entlang globaler Lieferketten und setzt Unternehmen unter Zugzwang, menschenrechtliche Standards umfassend zu kontrollieren und umzusetzen. Sanktionen bei Verstößen reichen von Produktverboten über Marktverbote bis hin zu öffentlichen Bekanntmachungen.

 

Internationaler Kontext: Ein vergleichbarer Ansatz findet sich in den USA mit dem Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA), der seit Juni 2022 in Kraft ist. Auch hier gilt ein Importverbot für Waren, die unter Zwangsarbeit, insbesondere in der chinesischen Region Xinjiang, hergestellt wurden. Ähnlich wie bei der EU-Verordnung steht nicht die Ausweitung unternehmerischer Sorgfaltspflichten im Fokus, sondern die Kontrolle durch Behörden mit einer Beweislastumkehr zugunsten der Durchsetzung.

Seit Januar 2024 ist in Kanada der Fighting Against Forced Labour and Child Labour in Supply Chains Act in Kraft. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, die in Kanada tätig sind oder dort Produkte vertreiben, jährlich öffentlich über ihre Maßnahmen zur Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit in ihren Lieferketten zu berichten. 

Die EU-Verordnung über Konfliktmineralien, auch bekannt als Verordnung (EU) 2017/821, trat am 1. Januar 2021 in Kraft und verpflichtet Importeure bestimmter Rohstoffe (insbesondere Zinn, Tantal, Wolfram und Gold) aus Konflikt- und Hochrisikogebieten dazu, Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette umzusetzen. Die Verordnung gilt für EU-Importeure ab bestimmten Mengenschwellen, umfasst sowohl mineralische als auch metallische Formen der genannten Rohstoffe und orientiert sich am OECD-Leitfaden zur Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolle Lieferketten aus Konflikt- und Hochrisikogebieten.

Ziel der Verordnung ist es, durch erhöhte Transparenz und Sorgfalt in der Lieferkette den Handel mit Rohstoffen, die aus Konfliktregionen stammen oder unter ausbeuterischen Bedingungen gewonnen werden, zu begrenzen. Damit soll die Finanzierung bewaffneter Gruppen durch Rohstoffhandel unterbunden werden und Menschenrechtsverletzungen in Abbaugebieten verhindert werden.

 

Kernanforderung der Verordnung

Die Sorgfaltspflichten umfassen:

  • Unternehmen müssen Risikoanalysen durchführen, Transparenz über ihre Lieferketten schaffen und angemessene Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen,
  • Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, jährlich öffentlich über ihre Sorgfaltspflichten und die Ergebnisse ihrer Risikoanalysen zu berichten,
  • Die Einhaltung der Pflichten wird durch nationale Behörden überprüft; externe Audits sind für viele Unternehmen verpflichtend,
  • Unternehmen müssen umfassende Informationen zur Herkunft und Lieferkette der betroffenen Rohstoffe dokumentieren und bereitstellen,
  • Im Falle von Verstößen oder Verdachtsmomenten müssen Unternehmen aktiv mit den zuständigen Behörden zusammenarbeiten.

Bei Nichteinhaltung der EU-Verordnung zu Konfliktmineralien können Unternehmen mit Bußgeldern, administrativen Maßnahmen oder dem Ausschluss von Märkten sanktioniert werden.

Internationaler Kontext: Einen vergleichbaren Ansatz verfolgt die Schweiz mit der Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr), die seit 2022 in Kraft ist. Diese verpflichtet Unternehmen, Sorgfaltspflichten in Bezug auf ihre Lieferketten zu wahren und Transparenz über die Herkunft ihrer Mineralien und Metalle zu schaffen, um Menschenrechtsverletzungen und Kinderarbeit zu verhindern.

Am 23. Mai 2024 trat der EU Critical Raw Materials Act (CRMA) in Kraft. Ziel der Verordnung ist es, die Versorgungssicherheit mit kritischen Rohstoffen (Critical Raw Materials – CRM) innerhalb der Europäischen Union zu stärken, Abhängigkeiten zu verringern und die Resilienz strategischer Wertschöpfungsketten zu erhöhen. Dies insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Energie, Verteidigung und Mobilität.

Der CRMA definiert eine Liste von 34 kritischen und 17 strategischen Rohstoffen, die für die wirtschaftliche Entwicklung der EU essenziell sind. Die Verordnung legt ambitionierte Zielvorgaben fest, etwa dass bis 2030 mindestens 10 % der CRMs in der EU gefördert, 40 % verarbeitet und 25 % aus Recycling gewonnen werden sollen.

 

Kernanforderungen der CRMA

Die Sorgfaltspflichten umfassen:

  • Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die strategische Rohstoffe verwenden, müssen ihre Lieferketten bewerten und Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen,
  • Es besteht eine Verpflichtung zur regelmäßigen Berichterstattung über Risiken in der Versorgung und Maßnahmen zur Resilienzsteigerung,
  • Unternehmen müssen Informationen zur Herkunft, Verarbeitung und Wiederverwertung der genutzten Rohstoffe offenlegen,
  • Strategische Projekte in der EU profitieren von beschleunigten Genehmigungsprozessen und vereinfachtem Zugang zu Fördermitteln,
  • Der CRMA fördert Maßnahmen zur Rückgewinnung kritischer Rohstoffe aus Altprodukten und Industrieabfällen,
  • Die EU baut strategische Rohstoffpartnerschaften mit Drittstaaten auf, um eine diversifizierte und nachhaltige Versorgung zu sichern.

 

Bei Nichteinhaltung des CRMA können Unternehmen mit Bußgeldern, Zulassungsentzug, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und weiteren administrativen Maßnahmen sanktioniert werden.

Lösungen für nachhaltige Lieferketten

Nachhaltige Materialien

Nachhaltige Materialbeschaffung  

Wir unterstützen Sie bei der Integration sozialer und ökologischer Kriterien in der Beschaffung von Rohstoffen und Materialien. Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Eine umfassende Analyse der Lieferketten zur Identifizierung relevanter Risiken
  • Die Erfassung bestehender Prozesse sowie Ermittlung von Abweichungen zu geltenden Regulierungen
  • Die Konzeptionierung von Prozessen und Vorlagen zur Förderung einer nachhaltigen Beschaffung

Menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse

Wir unterstützen Sie menschenrechtliche Sorgfaltsprozesse effizient und effektiv in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Eine strukturierte Erfassung bestehender Prozesse, Überprüfung der geltenden Anforderungen und Ermittlung von Abweichungen
  • Die Identifizierung, Bewertung und Priorisierung von Risiken sowie Ableitung individueller Präventions- und Abhilfemaßnahmen 
  • Die Festlegung interner Dokumentationsanforderungen und -prozessen sowie Erstellung von Berichtsentwürfen


nachhaltige prozesse


Nachhaltige Überwachung

Überwachung in der Lieferkette

Wir unterstützen Sie dabei, Transparenz zu schaffen und ein effektives Monitoring Ihrer Lieferanten zu ermöglichen. Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • Eine Analyse der Wertschöpfungskette zur Identifikation von relevanten Einflussfaktoren sowie Bewertung und Priorisierung von Auswirkungen
  • Die Konzeptionierung von Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz in der Wertschöpfungskette
  • Eine Analyse und Bewertung von geeigneten Softwarelösungen zur Unterstützung des Lieferantenmonitorings und Begleitung bei der Implementierung

Menschenrechtsstrategie

Wir unterstützen Sie dabei, menschenrechtliche Sorgfalt strategisch in Ihrem Unternehmen zu verankern. Unsere Leistungen umfassen unter anderem: 

  • Eine Unterstützung bei der Festlegung des Ambitionsniveaus Ihres Unternehmens sowie strategische Einordnung in die Unternehmensziele
  • Die Entwicklung strategischer Handlungsfelder auf Basis der priorisierten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Auswirkungen sowie der bestehenden Unternehmensziele
  • Die Konzeptionierung eines effektiven Stakeholder-Engagements, um einen kontinuierlichen Austausch und die Einbindung relevanter Interessengruppen zu fördern

Menschenrechtsstrategie

Lassen Sie uns gemeinsam menschenrechtliche Sorgfalt im Ihrem Unternehmen und Ihrer Lieferkette verantwortungsvoll und zukunftsfähig gestalten. Sprechen Sie uns gerne an!

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